Preise

1. Einzeleintritt
Berechtigt zur einmaligen Benutzung am Lösungstag ohne zeitliche Begrenzung innerhalb der Öffnungszeiten

PersonengruppeSchwimmhalleFreibad
a) Erwachsene5,00 €5,50 €
b) Ermäßigte*3,50 €3,50 €
c) Familien (2 Erwachsene und 2 Kinder)
jedes weitere Kind der Familie
15,00 €
3,00 €
16,00 €
3,00 €
d) Feierabendticket Erwachsene (ab 17 Uhr)./.4,00 €
e) Feierabendticket Ermäßigte (ab 17 Uhr) ./.3,00 €

* Die Gebühren werden für folgende Personengruppen ermäßigt:

  1. Kinder und Jugendliche von 3 bis 16 Jahren,
  2. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen nach Vorlage des Ausweises,
  3. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 bei Vorlage des
    Schwerbehindertenausweises

2. Geldwertkarten
Eine Geldwertkarte berechtigt zum Erwerb eines rabattierten Einzeleintrittes nach Nr. 1 a) und b) in folgender Staffelung:

Geldwertkarte 50,00 € aufgeladenes Guthaben10 % Rabatt
Geldwertkarte 100,00 € aufgeladenes Guthaben15 % Rabatt
Geldwertkarte 250,00 € aufgeladenes Guthaben20 % Rabatt
Entgelt für die Ersatzausstellung einer Geldwertkarte5,00 €
  • Voraussetzung ist, dass die Geldwertkarte über ein ausreichendes Guthaben verfügt.
  • Die Gültigkeit der Geldwertkarten ist übertragbar und zeitlich auf drei Jahre nach der letzten Einzahlung begrenzt.
  • Bei Verlust der Geldwertkarte kann diese auf Antrag kostenpflichtig ersetzt werden.

3. Entgelte für Schulen, Vereine und gewerbliche Nutzung
Für die Nutzung jeder einzelnen Bahn im Hallenbad bzw. im Freibad oder des gesamten Hallenbades sind pro Nutzungseinheit nachfolgende Entgelte zu zahlen:

Personengruppepro Bahn im Hallen- oder FreibadHallenbad gesamt
Schulen in Trägerschaft der Stadt Delitzsch für Unterrichtszwecke./../.
gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz in Delitzsch40,00 €135,00 €
Schulen anderer Schulträger und Vereine aus anderen Gemeinden80,00 €250,00 €
gewerbliche Nutzung100,00 €360,00 €
  • Alle festgelegten Entgelte sind Bruttobeträge, im Falle einer Umsatzsteuerpflicht inklusive der derzeit gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. In diesem Entgelt ist der Einzeleintritt enthalten.
  • Eine Nutzungseinheit (Wasserzeit) umfasst für Schulen 45 Minuten, für Vereine und gewerbliche Nutzungen 60 Minuten.
  • Die maximale Gruppenstärke pro Bahn wird auf 15 Personen festgelegt.
  • Bei Teilnutzungen (z. B. Nichtschwimmerbereich, Bereich des Sprungturms) wird die Hälfte des Nutzungsentgeltes des Hallenbades gesamt berechnet.
  • Die gewerbliche Nutzung umfasst alle entgeltlichen Angebote Dritter (z. B. Schwimmkurse, Gesundheits- und Rehabilitationsanwendungen).

Beachten Sie bitte auch die Satzung für das Elberitzbad